9. März 2021 / Hof informiert...

Stadt Hof passt Allgemeinverfügungen an

Stadt Hof informiert ...

Hof. Am vergangenen Freitag hat die Bayerische Staatsregierung die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht. Dies ist der Grund, weshalb die Stadt Hof heute ihre bisherigen Allgemeinverfügungen an die neue Verordnung mit Wirkung zum 10. März 2021 angepasst hat.
Die Stadt Hof passt die Allgemeinverfügungen zu den Corona-Regelungen an. Grund dafür ist die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 5. März 2021. Die drei Allgemeinverfügungen der Stadt Hof wurden heute neu erlassen und lösen ab dem 10. März 2021 die bisher gültigen ab. Sie regeln verschiedene Bereiche: Bestimmungen zu Versammlungen, Besuchsregelungen, Testpflichten, und den Mitnahme-Betrieb der Gastronomie, Maßnahmen für Grenzgänger und Grenzpendler sowie die Maskenpflicht und das Alkoholverbot in Teilen des Stadtgebietes.
Die bisherigen Regelungen gelten also weiter. Neu dazugekommen sind einige Ergänzungen, die die Gastronomie betreffen. Demnach müssen Kunden, wenn sie Speisen und Getränke zum Mitnehmen abholen, eine FFP2-Maske tragen und auch für das Personal besteht Maskenpflicht. Ein Schutz- und Hygienekonzept muss vorliegen. Dies entspricht der gleichen Regelung wie beim Einkaufen in Geschäften. Zusätzlich darf sich jeweils nur ein Kunde innerhalb der Betriebsstätte aufhalten.
Die allgemeinen bisherigen Maßnahmen gelten bis zum 21. März 2021, die Grenzpendlerregelungen bis zum 28. März 2021. Unbefristet gilt die Festlegung, auf welchen öffentlichen Flächen Masken getragen werden müssen und wo striktes Alkoholverbot herrscht.

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