18. Juli 2024 / Hof informiert...

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesucht

Aufstellung der Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richterinnen und Richter durch die Stadt Hof

Hof. Im Jahr 2025 finden die Wahlen der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht Bayreuth für die Amtsperiode 01.04.2025 bis 31.03.2030 statt.
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter wirken im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte mit und üben während der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung das Richteramt in gleichem Umfang aus. Die Hauptaufgabe der Verwaltungsgerichte besteht darin, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt zu kontrollieren, durch die Rechte des Bürgers betroffen sind. Bei den Beratungen mit den Berufsrichtern brauchen ehrenamtliche Richter nicht über juristische Fachkenntnisse zu verfügen. Hingegen verlangt dieses Ehrenamt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen.

Voraussetzungen:
Die persönlichen Voraussetzungen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste sind in den jeweils aktuellen Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) geregelt.
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Amtsperiode 2025 bis 2030 bestehen diese Voraussetzungen (§ 20 bis § 22 VwGO):

  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • Wohnsitz innerhalb des Bezirkes des Verwaltungsgerichtes Bayreuth (hier: Stadt Hof)
  • Vollendung des 25. Lebensjahres zu Beginn der Amtsperiode
  • keine Vorstrafen, keine laufenden Ermittlungsverfahren

Zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern können nicht berufen werden:

  • Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften des Landes (Landtag), der Bundesregierung oder einer Landesregierung
  • Richter
  • Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind
  • Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit
  • Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen

Allgemeine Informationen:
Die Verwaltungsgerichte sind grundsätzlich für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zuständig. Klassische Gebiete der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind beispielsweise das Baurecht, Straßenrecht, Umweltrecht, Beamtenrecht, Kommunalrecht, Polizeirecht, Ausländer- und Asylrecht, Schul- und Hochschulrecht, Wasserrecht und Streitigkeiten um kommunale Abgaben.

Die Wahl der Verwaltungsrichter für die zukünftige Amtsperiode 2025 bis 2030 läuft in einem zweistufigen Verfahren ab.
Ab August 2024 erstellt die Stadt Hof eine Vorschlagsliste aus der Zahl der wählbaren Hofer Bürgerinnen und Bürger.
Die endgültige Auswahl trifft dann der Wahlausschuss beim Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth nach Vorprüfung durch die Regierung von Oberfranken. Alle, die nicht auf der Vorschlagsliste der Stadt Hof stehen, können auch nicht zur ehrenamtlichen Richterin oder zum ehrenamtlichen Richter gewählt werden.

Gibt es eine Aufwandsentschädigung?
Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter erhalten eine Entschädigung für Zeitversäumnis, Verdienstausfall, Nachteile bei der Haushaltsführung, Fahrkosten, für den mit der Dienstleistung verbundenen Aufwand sowie für sonstige Aufwendungen nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

Aufstellung der Vorschlagsliste:
Für die Aufstellung der Vorschlagsliste ist die Stadt Hof zuständig. Über die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste beschließt der Stadtrat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl. Die Zahl der Personen, die aus der Stadt Hof in die Vorschlagsliste aufzunehmen sind, bestimmt der Wahlausschuss des Verwaltungsgerichts.
Der Fachbereich Recht ist zuständig für das Bewerbungsverfahren, die Prüfung der Bewerbervoraussetzungen sowie für die Vorbereitung und Durchführung der Aufstellung der Vorschlagsliste.

Wahl der ehrenamtlichen Richter durch den Wahlausschuss des Verwaltungsgerichts:
Aus den Vorschlagslisten, die von den zum Gerichtsbezirk gehörenden Kreisen und kreisfreien Städten aufgestellt werden, wählt ein Wahlausschuss beim Verwaltungsgericht Bayreuth die erforderliche Anzahl von ehrenamtlichen Richtern.

Bewerbung oder Benennung geeigneter Kandidaten:
Interessierte können sich bis spätestens Freitag, 16. August 2024, schriftlich bei der Stadt Hof, Fachbereich Recht, Karolinenstr. 40, 95028 Hof oder per E-Mail an rechtsamt@stadt-hof.de bewerben.

Auf der Homepage der Stadt Hof steht unter https://www.hof.de/rathaus-service/aktuelles/neuigkeiten-1/ehrenamtliche-richterinnen-und-richter der Bewerbungsbogen sowie die Erklärung zur Verfassungstreue zum Download bereit. Nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formulare können berücksichtigt werden.
Die Anmeldung muss folgende Angaben enthalten: Name, Vornamen, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum und Geburtsort, Beruf, aktueller Arbeitgeber, aktuelle Anschrift, evtl. frühere Tätigkeiten als ehrenamtlicher Richter oder Schöffe unter Angabe des Gerichtsorts sowie telefonische Erreichbarkeit.
Des Weiteren können die Kommunen wie auch alle Bürgerinnen und Bürger geeignete Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen.

Quelle: Stadt Hof

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