31. August 2024 / Hof informiert...

Parkraumbewirtschaftung: Änderungen zum 1. September 2024

Ab dem 1. September 2024 gibt es Änderungen bei den Parkgebühren in der Stadt Hof

Hof. Ab dem 1. September 2024 gibt es Änderungen bei den Parkgebühren in der Stadt Hof, denn im Zuge der Überarbeitung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes mussten auch diese Gebühren neu bewertet werden. Grundsätzlich werden nun Parkgebühren von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr und am Samstag von 8:00 bis 16:00 Uhr erhoben. Parken auf dem Theaterparkplatz ist von Montag bis Sonntag zwischen 8:00 und 21:00 Uhr kostenpflichtig. Die Stellplätze für Wohnmobile am Parkplatz am Minigolfplatz sowie am Parkplatz Oberer Anger sind täglich von 0:00 bis 24:00 Uhr bewirtschaftet. Die Brötchentaste in der Ludwigstraße und der Poststraße hat ab September eine Höchstdauer von 10 Minuten. 

Der Parktarif für Langzeitparkplätze beträgt bis 5 Stunden 1,00 Euro, über 5 Stunden bis 10 Stunden 2,00 Euro. 

Der Langzeittarif gilt bei folgenden Parkplätzen: 

Am Bahnhof Neuhof
Parkdeck Dreifach-Turnhalle Sigmundsgraben (Lionhalle)
Am Schießhäuschen (Schießgraben)
Am Mühldamm
In der Fischergasse/Mittlerer Anger
hinter dem Hofbad an der Alsenberger Straße 

Ab September kommen diese Parkplätze hinzu: 

In der Hochstraße 
In der Schützenstraße 
Im Windmühlenweg

Für all diese Langzeitparkplätze gilt auch die Monatsparkkarte zum Preis von 32,00 Euro. Diese kann wie bisher im Bürgerzentrum erworben werden (Terminvereinbarung online über ww.hof.de oder telefonisch unter 09281 / 815 - 1460). Zusätzlich gilt die Monatsparkkarte für die Rathaustiefgarage und den Theaterparkplatz. 

Im Innenstadtkernbereich, zwischen Sigmundsgraben, Saale, Pfarr, Marienstraße, Kreuzsteinstraße, Poststraße und Lessingstraße, sowie am Theaterparkplatz beträgt die Gebühr je angefangene 12 Minuten Parkzeit 0,30 Euro. Eine Stunde kostet somit 1,50 Euro. Außerhalb des Innenstadtkernbereichs beträgt die Gebühr je angefangene 12 Minuten Parkzeit 0,20 Euro, damit für 1 Stunde – 1,00 Euro.

Unabhängig davon ist an allen Parkplätzen die Höchstparkdauer zu beachten. Die Bewirtschaftung erfolgt grundsätzlich über Parkscheinautomaten sowie die Easypark-App. Die technische Umsetzung der Beschilderung und der Parkscheinautomaten erfolgt ab 2. September 2024.

Die Straßenzüge Windmühlenweg, Hochstraße und Schützenstraße werden ab 1. September 2024 zunächst digital mit der Easypark-App und der Monatsparkkarte bewirtschaftet. Die bereits Ende April 2024 bestellten Parkscheinautomaten werden voraussichtlich Mitte September 2024 in der Hochstraße und der Schützenstraße aufgestellt. Der Windmühlenweg soll zunächst ohne Parkscheinautomat bewirtschaftet werden. Eine entsprechende Hinweisbeschilderung erfolgt.

Quelle: Stadt Hof

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