1. Dezember 2023 / Hof informiert...

Räum- und Streupflicht

Stadt Hof informiert

Hof. Der aktuelle Schneefall führt häufig zu der Frage: Wer muss wann welchen Bereich räumen?

Ein Blick in die "Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter" zeigt, wer welchen Verpflichtungen nachzugehen hat und was nicht gestattet ist.

Schnee und Eis darf nicht auf die Straße geschippt werden oder gar auf der gesamten Fahrbahn ausgebreitet werden nur damit der Gehsteig geräumt ist.

Der geräumte Schnee bzw. die Eisreste sind neben dem ebenfalls zu sichernden Gehweg so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird.

Für Grundstückseigentümer gilt eine Räumpflicht. Die Einhaltung der Pflicht zur Sicherung von Gehwegen wird vom Kommunalen Ordnungsdienst kontrolliert und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Kommen durch fehlende oder mangelnde Räumung Personen oder Sachen zu Schaden, kann dies erhebliche zivilrechtliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen zur Folge haben.

Um Sicherheit auch bei Schneefall zu schaffen, sollte nach Möglichkeit der Schnee vom Gehsteig entfernt werden und auf dem eigenen Grundstück gelagert werden, bis dieser wieder taut.

Link zur Reinigungsverordnung: https://www.hof.de/fileadmin/user_upload/pdf/Ortsrecht/631-4.pdf

Quelle: Stadt Hof

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