23. Mai 2024 / Landratsamt Hof informiert...

Wir feiern 75 Jahre Grundgesetz

Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik verkündet

Hof. Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik verkündet, am Tag danach trat es in Kraft. Im Bewusstsein der Schreckensherrschaft des Nationalsozialismus haben die Väter und Mütter unserer Verfassung eine Rechts- und Werteordnung geschaffen, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt.

„Wir genießen Grundrechte, Freiheits- und Gleichheitsrechte: die Menschenwürde, Gleichheit vor dem Gesetz, Meinungsfreiheit, den Schutz des Eigentums, eine freie Berufswahl oder die Ausübung freier, gleicher und geheimer Wahlen“, betont Landrat Dr. Bär. „Das Grundgesetz gibt den Rahmen unseres Gemeinwesens und unseres Zusammenlebens vor.“

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit werden im Grundgesetz manifestiert. Zugleich ermöglichte die im Grundgesetz angelegte soziale Marktwirtschaft nach den Zerstörungen des Zweiten Weltkrieges das Wirtschaftswunder.

„Der Text, die Werte und der Geist des Grundgesetzes sind heute so aktuell wie vor 75 Jahren. Für all das bin ich äußert dankbar“, erklärt Landrat Dr. Bär.

Das Jubiläum des Grundgesetzes wird heute mit mehreren offiziellen Festakten gefeiert. „Feiern wir mit, dadurch, dass wir uns bewusst machen, wie glücklich wir uns schätzen können, in einem Land mit dieser Verfassung zu leben“, lädt Landrat Dr. Bär ein.

Quelle: Landkreis Hof

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