19. November 2023 / Naila informiert...

Freischneiden von Straßenlaternen

Zur Straßenreinigungspflicht zählen auch der Heckenrückschnitt und das Freischneiden von Straßenlaternen.

Naila. In der „dunklen Jahreszeit“ können Straßenlaternen die Gehwege und Straßen nicht ausleuchten, wenn Bäume und Sträucher bis an die Lichtkuppeln heranreichen. 
Daher die dringende Bitte an alle Grundstückseigentümer:

Bitte überprüfen Sie, ob es eventuell an Ihren Bäumen oder Hecken liegt, dass Laternen nicht ihre volle Leuchtkraft entfalten können.  
Zur Straßenreinigungspflicht zählen auch der Heckenrückschnitt und das Freischneiden von Straßenlaternen.

Wenn eine Straßenlaterne defekt ist, kann dies direkt bei der Stadt Naila  (Tel. 09282 68-0) gemeldet werden. Bitte geben Sie dabei den genauen Standort (Straße und Hausnummer) an bzw. auch die Nummer des jeweiligen Lichtmasts. 
Diese Nummer ist in der Regel an jeder Straßenlaterne in Augenhöhe angebracht. 

Foto: Stadt Naila
Quelle: Stadt Naila

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