17. September 2023 / Naila informiert...

Freiwilliger Wehrdienst; Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung

Naila informiert...

Naila. Seit 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung:

Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift
Betroffene haben das Recht der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu werden. Er kann bei der Stadt Naila, Einwohnermeldeamt, Marktplatz 12, Zimmer 3, 95119 Naila  schriftlich oder auch persönlich eingelegt werden.
Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, wird die Meldebehörde die genannten Daten weitergeben.

Quelle: Stadt Naila

Meistgelesene Artikel

Unser Tier der Woche heißt Rita !
Tier der Woche

Sie läuft super an der Leine

weiterlesen...
Veranstaltung zur Frauengesundheit
Landratsamt Hof informiert...

Abendseminar "Natürlich Frau sein – mit der Kraft der Ätherische Öle " am 19. September 2024 in Schwarzenbach an der Saale

weiterlesen...

Neueste Artikel

Weitere Artikel derselben Kategorie

Viel Aktion, Spiel und Spaß in den Ferien
Naila informiert...

Ferienbetreuung an der OGTS Naila

weiterlesen...
Grabdenkmalprüfung
Naila informiert...

Friedhof Marxgrün

weiterlesen...